ALB & AGB


Allgemeine Lizenzbedingungen GFOXX (nachfolgend „ALB“)

Diese ALB gelten für sämtliche von Polarfoxx.com GmbH, Martinstraße 63, 53332 Bornheim (nachfolgend „Anbieter“), für die über die Applikation GFOXX (nachfolgend „App“) angebotenen Services.

1    Allgemeine Bestimmungen und Ersteinrichtung
1.1    Diese ALB finden Anwendung auf die kostenlose Überlassung der GFOXX App. Mit der Registrierung nach Maßgabe von Ziffer  2 erkennt der Nutzer die zu diesem Zeitpunkt gültigen ALB an. Die ALB können jederzeit in der jeweils gültigen Fassung über den Menüpunkt „Nutzungsbedingungen“ in den Einstellungen der App abgerufen werden.
1.2    Diese ALB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3    Die Vertragssprache ist deutsch. Sofern von diesen ALB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt werden („Lesefassungen“) ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
1.4    Die App kann jederzeit ohne Registrierung über die App Stores von Google und Apple abgerufen werden. Zur Inanspruchnahme der mittels der App vom Anbieter angebotenen Funktionalitäten ist die Ersteinrichtung des GFOOX Temp Monitoring Gerätes (nachfolgend: „Gerät“) erforderlich. Hierbei gelten die in dem Benutzerhandbuch (abrufbar unter online abrufbar auf polarfoxx.com/benutzerhandbuecher) dargelegten Schritte.  


2    Leistungsgegenstand der App
2.1    Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Bereitstellung der App. Hierdurch wird den Nutzern ermöglicht, die durch ein Gerät erfassten Daten zu überwachen und Berichte zu erzeugen. Voraussetzung für einen ordentlichen Betrieb ist, dass das verbundene Gerät ordnungsgemäß und entsprechend der im Benutzerhandbuch hinterlegten Anweisungen installiert sowie in Betrieb genommen und gehalten wird.
2.2    Der Anbieter stellt die App so bereit, wie diese bei der Ersteinrichtung nach Maßgabe von Ziff. 1.4 und der zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsbeschreibung verfügbar gewesen ist („as is“). Im Übrigen hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der App. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die App nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers ganz oder teilweise zu ändern oder dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten des Anbieters nicht beeinträchtigt werden und dies dem Nutzer zumutbar ist. Ferner behält sich der Anbieter das Recht vor, Inhalt und Struktur der App sowie die dazugehörige Benutzeroberfläche zu ändern oder zu erweitern, sofern hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.


3    Nutzungsrechte, Dekompilierung
3.1    Der Kunde erhält an der App ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Herausgabe oder das Zugänglichmachen des zugrundeliegenden Quellcodes ist nicht geschuldet. Jede Nutzung der App, die über die Regelungen in diesen ALB hinausgeht, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
3.2    Das Ändern, Anpassen, Übersetzen oder Erstellen von Bearbeitungen der App ist dem Nutzer nicht gestattet.
3.3    Ein Nutzer darf die App und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung des Anbieters an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch vermieten oder verleasen. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass der Nutzer alle seine Rechte zur Verwendung der App auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragt, dass: (1) der Nutzer (i) die vorliegenden ALB und (ii) die App und die mit der App verbundenen Geräte einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person übertragt, (2) der Nutzer keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Endgerät gespeichert sind, zurückbehält und (3) der Erwerbende die Bestimmungen dieser ALB sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen der Nutzer ein gültiges Nutzungsrecht erworben hat.
3.4    Dem Nutzer ist nicht gestattet, die vorhandenen Schutzmechanismen der App gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden.
3.5    Der Nutzer darf die App nicht zurückentwickeln, dekompilieren bzw. disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der App zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem der Nutzer gemäß geltendem Recht eine Rückentwicklung oder Dekompilierung vornehmen darf.

4    Inhalte und Pflichten der Nutzer
4.1    Der Nutzer ist berechtigt und verpflichtet, die App ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die durch die App ermittelten Werte regelmäßig manuell, d.h. unter   Verwendung eines eigenen Messgerätes, auf deren Richtigkeit überprüft werden. Zudem hat er sicherzustellen, dass das Gerät während des Betriebes einwandfrei funktioniert und mit Strom versorgt ist.
4.2    Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der App bzw. auftretende Funktionseinschränkungen nach deren Entdeckung unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
4.3    Die Inbetriebnahme der App und des Geräts hat ausschließlich durch fachkundiges Personal zu erfolgen. Der Nutzer hat vor Inbetriebnahme sicherzustellen, dass die in dem Benutzerhandbuch beschriebenen technischen Voraussetzungen zum ordnungsgemäßen Betrieb der App geschaffen und fortlaufend aufrechterhalten werden. Dies gilt insbesondre im Hinblick auf die Ausgabe von HACCP konformen Berichten auf Druckmedien.
4.4    Jeder Nutzer hat das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Den Nutzern ist es insbesondere untersagt, über die auf der App vom Anbieter bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und/oder Skripte einsetzen, insbesondere wenn hierdurch Dienstleistungen des Anbieters blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden und diese Dienstleistungen für die vertragsgemäße Nutzung der App erforderlich sind.
4.5    Der Anbieter ist zur Erstellung von Backups nur verpflichtet, wenn dies Bestandteil, der gegenüber dem Nutzer nach der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Dienstleistungen ist.

5    Updates
5.1    Es steht im Belieben des Anbieters, Updates für die App zu entwickeln und dem Nutzer zur Verfügung zu stellen. Die Zurverfügungstellung erfolgt, sofern nicht an¬lässlich der Zurverfügungstellung anders vereinbart, ohne Vergütung.
5.2    Technisch setzt der Betrieb eines Updates, auch dann, wenn es selbstständig lauffähig ist, eine zuvor rechtmäßig erworbene Fassung der App, zu der das Update erscheint, voraus.
5.3    Mit der Installation eines selbstständig lauffähigen Updates der App verliert der Nutzer das Recht, die alte Version der App weiter zu benutzen.

6    Gewährleistung
6.1    Ist der Nutzer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so hat er die App unverzüglich nach Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
6.2    Ist der Nutzer Unternehmer, so ist der Anbieter im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Nutzer gegebenenfalls einen neuen Stand der App (z.B. durch Update, Bugfix, usw.) übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.
6.3    Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zum Download bereitstellt und dem Nutzer telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
6.4    Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn der Nutzer Unternehmer ist. Die Verjährung beginnt Inbetriebnahme der App.

7    Haftung
7.1    Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der App nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts abweichendes bestimmt ist. Soweit sich aus diesen ALB nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen einschließlich Subunternehmern.
7.2    Der Anbieter gewährleistet nicht und gibt auch keine Zusicherung oder Garantie ab, dass die durch die App ermittelten Werte zutreffend sind. Sollte es jedoch zu Abweichungen zwischen den mittels der App ermittelten und den tatsächlichen Messwerten kommen, empfehlen wir unseren Nutzern, sich an uns zu wenden und uns dies mitzuteilen, damit wir unsere App weiter verbessern können.
7.3    Für Schäden, die durch die App, den Anbieter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der Anbieter unbeschränkt.
7.4    In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden, auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden).
7.5    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

8    Schlussbestimmungen
8.1    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt.
8.2    Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser ALB sowie alle auf die Mitgliedschaft bezogenen Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
8.3    Für Unternehmer ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
8.4    Informationspflicht gemäß § 36 VSBG: Der Anbieter ist an einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und auch nicht verpflichtet.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der PolarFoxx.com GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen die Sie als (Geschäfts) Kunde (B2B) mit uns als Anbieter (PolarFoxx.com GmbH) schließen. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die entsprechenden Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungsarten die erworben werden. Diese können insbesondere aber nicht ausschließlich Verkauf von Hardware, App-Überlassung, Dienstleistungen sowie Pflege der Apps der PolarFoxx.com GmbH sein.


1    Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
1.1    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2    Der Anbieter kann monatlich, oder per Lieferung abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.3    Werden Leistungen durch Personaleinsatz Vor-Ort erbracht, wird eine entfernungsabhängige Fahrtpauschale berechnet. Wenn zur Erbringung der Leistungen aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen Übernachtungen erforderlich sind, wird eine Übernachtungspauschale berechnet.
1.4    Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.5    Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.6    Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.5 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.7    Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
1.8    Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1.9    Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.
1.10    Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.11    Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.12    Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.13    Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.14    Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

2    Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
2.1    Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2    Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
2.3    Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Hardware, Apps sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
2.5    Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Hierzu müssen insbesondere die einzelnen Schritte, die zu dem Auftreten des Mangels geführt haben beschrieben werden, sodass der Anbieter die Möglichkeit hat, den Mangel bzw. Fehler zu reproduzieren.
2.6    Der Kunde wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.
2.7    Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
2.8    Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
2.9    Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

3    Störungen bei der Leistungserbringung
3.1    Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Handelsstreit zwischen Ländern oder Importembargos, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
3.2    Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3    Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3.4    Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jeden vollendeten Monat des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
3.5    Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.


4    Sachmängel und Aufwendungsersatz
4.1    Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
4.2    Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
4.3    Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
4.4    Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
4.5    Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
4.6    Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
4.7    Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
4.7.1    er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
4.7.2    eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
4.7.3    zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 und 5.3) anfällt.


5    Rechtsmängel
5.1    Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
5.2    Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
5.3    Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
5.4    Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
5.5    Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
5.5.1    dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
5.5.2    die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
5.5.3    die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
5.6    Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.3 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.6 entsprechend.


6    Allgemeine Haftung des Anbieters
6.1    Der Anbieter haftet dem Kunden stets
6.1.1    für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
6.1.2    nach dem Produkthaftungsgesetz und
6.1.3    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
6.2    Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3    Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4    Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.5    Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.6    Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.
6.7    Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten (etwa Hardware, Apps) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat.
6.8    Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 6.1 bis 6.7 entsprechend. Ziffern 3.4 und 3.5 bleiben unberührt.


7    Datenschutz
7.1    Grundsätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters (www.polarfoxx.com/datenschutz).
7.2    Sollten darüber hinaus zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten notwendig sein (z.B. Vertrag zur Auftragsverarbeitung – AVV), wird der Kunde diese mit dem Anbieter abschließen.


8    Sonstiges
8.1    Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der Chinesischen Volksrepublik und den USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
8.2    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3    Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
8.4    Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.
8.5    Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
8.6    Der Kunde willigt in die Übertragung der Pflichten des Anbieters aus diesem Vertrag auf in Deutschland ansässige qualifizierte Dritte ein, soweit dem Kunden dies im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
8.7    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
8.8    Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen HARDWAREVERKAUF (B2B) der polarfoxx.com GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt
Nachfolgend sind die Geschäftsbedingungen für den Einsatz des GFOXX der PolarFoxx.com GmbH an Sie, im Folgenden „Kunde" genannt, aufgeführt. Mit dem Einsatz des GFOXX stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu.

9    Vertragsgegenstand Hardwareverkauf
9.1    Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung sowie Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.2    Die Hardware wird einschließlich einer Bedienungsanleitung, welche ausschließlich online erhältlich ist, geliefert. Eine Installationsanleitung steht ebenfalls nur online zur Verfügung.
9.3    Die Lieferung der Hardware erfordert für ihre volle Funktionsfähigkeit zwingend notwendige iOS oder Android Apps, welche der Kunde separat beziehen und auf seinen mobilen Endgeräten installieren muss.
9.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Inbetriebnahme der Hardware dem Kunden. Wünscht der Kunden weitere Leistungen durch den Anbieter wie z.B. Inbetriebnahme, Installation und Demonstration der Hardware, müssen diese gesondert beauftragt werden.


10    Preis, Gefahrenübergang
10.1    Es gelten die jeweils gültigen Preislisten und Angebote des Anbieters.
10.2    Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der Kunde ist für den Transport der Hardware vollständig verantwortlich und trägt sämtlich damit verbundene Kosten und befreit somit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.


11    Pflichten des Kunden
11.1    Der Kunde verpflichtet sich die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen herzustellen, damit die Hardware funktionsfähig eingesetzt werden kann. Dies gilt insbesondre für den Einsatzort, Temperatur und das Umgebungsklima für die Hardware. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus der Bedienungsanleitung und den technischen Beschreibung bzw. Restriktionen.

11.2    Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen einer HACCP konformen Dokumentation dazu, die Temperatur mit der dazugehörigen App täglich auszulesen, da durch einen etwaigen technischen Defekt der Hardware und dem damit verbundenen Ausfall der kontinuierlichen Dokumentation der Temperaturen, nicht gewährleistet werden können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde dazu, regelmäßige Backups seiner eingesetzten mobilen Endgeräte durchzuführen, um einen möglichen Datenverlust zu vermeiden.


12    Mängelansprüche des Kunden
12.1    Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei sach- und vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht.
12.2    Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.3    Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.7).
12.4    Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.5    Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nach-erfüllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl an-gemessen berücksichtigt.
12.6    Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über.
12.7    Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten.
12.8    Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
12.9    Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraus-setzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Anbieters Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
12.10    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hard-ware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf-grund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nach-weis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.

13    Datenschutz
13.1    Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftrags Verarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Hierzu ist ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen.


14    Sonstiges
14.1    Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

ALB & AGB


Allgemeine Lizenzbedingungen GFOXX (nachfolgend „ALB“)

Diese ALB gelten für sämtliche von Polarfoxx.com GmbH, Martinstraße 63, 53332 Bornheim (nachfolgend „Anbieter“), für die über die Applikation GFOXX (nachfolgend „App“) angebotenen Services.

1    Allgemeine Bestimmungen und Ersteinrichtung
1.1    Diese ALB finden Anwendung auf die kostenlose Überlassung der GFOXX App. Mit der Registrierung nach Maßgabe von Ziffer  2 erkennt der Nutzer die zu diesem Zeitpunkt gültigen ALB an. Die ALB können jederzeit in der jeweils gültigen Fassung über den Menüpunkt „Nutzungsbedingungen“ in den Einstellungen der App abgerufen werden.
1.2    Diese ALB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3    Die Vertragssprache ist deutsch. Sofern von diesen ALB oder anderen vertragsbezogenen Erklärungen und Unterlagen Übersetzungen in andere Sprachen als deutsch gefertigt werden („Lesefassungen“) ist allein die deutsche Fassung verbindlich.
1.4    Die App kann jederzeit ohne Registrierung über die App Stores von Google und Apple abgerufen werden. Zur Inanspruchnahme der mittels der App vom Anbieter angebotenen Funktionalitäten ist die Ersteinrichtung des GFOOX Temp Monitoring Gerätes (nachfolgend: „Gerät“) erforderlich. Hierbei gelten die in dem Benutzerhandbuch (abrufbar unter online abrufbar auf polarfoxx.com/benutzerhandbuecher) dargelegten Schritte.  


2    Leistungsgegenstand der App
2.1    Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Bereitstellung der App. Hierdurch wird den Nutzern ermöglicht, die durch ein Gerät erfassten Daten zu überwachen und Berichte zu erzeugen. Voraussetzung für einen ordentlichen Betrieb ist, dass das verbundene Gerät ordnungsgemäß und entsprechend der im Benutzerhandbuch hinterlegten Anweisungen installiert sowie in Betrieb genommen und gehalten wird.
2.2    Der Anbieter stellt die App so bereit, wie diese bei der Ersteinrichtung nach Maßgabe von Ziff. 1.4 und der zu diesem Zeitpunkt geltenden Leistungsbeschreibung verfügbar gewesen ist („as is“). Im Übrigen hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der App. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die App nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers ganz oder teilweise zu ändern oder dauerhaft oder vorübergehend einzustellen, sofern hierdurch wesentliche Vertragspflichten des Anbieters nicht beeinträchtigt werden und dies dem Nutzer zumutbar ist. Ferner behält sich der Anbieter das Recht vor, Inhalt und Struktur der App sowie die dazugehörige Benutzeroberfläche zu ändern oder zu erweitern, sofern hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.


3    Nutzungsrechte, Dekompilierung
3.1    Der Kunde erhält an der App ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Herausgabe oder das Zugänglichmachen des zugrundeliegenden Quellcodes ist nicht geschuldet. Jede Nutzung der App, die über die Regelungen in diesen ALB hinausgeht, bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
3.2    Das Ändern, Anpassen, Übersetzen oder Erstellen von Bearbeitungen der App ist dem Nutzer nicht gestattet.
3.3    Ein Nutzer darf die App und die ihm zur Nutzung eingeräumten Rechte ohne vorherige Zustimmung des Anbieters an Dritte weder veräußern, noch verschenken oder verleihen, noch vermieten oder verleasen. Ausgenommen hiervon ist der Fall, dass der Nutzer alle seine Rechte zur Verwendung der App auf eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragt, dass: (1) der Nutzer (i) die vorliegenden ALB und (ii) die App und die mit der App verbundenen Geräte einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen an diese natürliche oder juristische Person übertragt, (2) der Nutzer keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Endgerät gespeichert sind, zurückbehält und (3) der Erwerbende die Bestimmungen dieser ALB sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen der Nutzer ein gültiges Nutzungsrecht erworben hat.
3.4    Dem Nutzer ist nicht gestattet, die vorhandenen Schutzmechanismen der App gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn, dies ist erforderlich, um die störungsfreie Nutzung zu erreichen. Urhebervermerke sowie sonstige der Softwareidentifikation dienende Merkmale dürfen ebenfalls nicht entfernt oder verändert werden.
3.5    Der Nutzer darf die App nicht zurückentwickeln, dekompilieren bzw. disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der App zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem der Nutzer gemäß geltendem Recht eine Rückentwicklung oder Dekompilierung vornehmen darf.

4    Inhalte und Pflichten der Nutzer
4.1    Der Nutzer ist berechtigt und verpflichtet, die App ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die durch die App ermittelten Werte regelmäßig manuell, d.h. unter   Verwendung eines eigenen Messgerätes, auf deren Richtigkeit überprüft werden. Zudem hat er sicherzustellen, dass das Gerät während des Betriebes einwandfrei funktioniert und mit Strom versorgt ist.
4.2    Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel der App bzw. auftretende Funktionseinschränkungen nach deren Entdeckung unverzüglich per E-Mail anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
4.3    Die Inbetriebnahme der App und des Geräts hat ausschließlich durch fachkundiges Personal zu erfolgen. Der Nutzer hat vor Inbetriebnahme sicherzustellen, dass die in dem Benutzerhandbuch beschriebenen technischen Voraussetzungen zum ordnungsgemäßen Betrieb der App geschaffen und fortlaufend aufrechterhalten werden. Dies gilt insbesondre im Hinblick auf die Ausgabe von HACCP konformen Berichten auf Druckmedien.
4.4    Jeder Nutzer hat das geltende Recht zu beachten und die Rechte Dritter zu wahren. Den Nutzern ist es insbesondere untersagt, über die auf der App vom Anbieter bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und/oder Skripte einsetzen, insbesondere wenn hierdurch Dienstleistungen des Anbieters blockiert, modifiziert, kopiert und/oder überschrieben werden und diese Dienstleistungen für die vertragsgemäße Nutzung der App erforderlich sind.
4.5    Der Anbieter ist zur Erstellung von Backups nur verpflichtet, wenn dies Bestandteil, der gegenüber dem Nutzer nach der Leistungsbeschreibung zu erbringenden Dienstleistungen ist.

5    Updates
5.1    Es steht im Belieben des Anbieters, Updates für die App zu entwickeln und dem Nutzer zur Verfügung zu stellen. Die Zurverfügungstellung erfolgt, sofern nicht an¬lässlich der Zurverfügungstellung anders vereinbart, ohne Vergütung.
5.2    Technisch setzt der Betrieb eines Updates, auch dann, wenn es selbstständig lauffähig ist, eine zuvor rechtmäßig erworbene Fassung der App, zu der das Update erscheint, voraus.
5.3    Mit der Installation eines selbstständig lauffähigen Updates der App verliert der Nutzer das Recht, die alte Version der App weiter zu benutzen.

6    Gewährleistung
6.1    Ist der Nutzer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, so hat er die App unverzüglich nach Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
6.2    Ist der Nutzer Unternehmer, so ist der Anbieter im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Nutzer gegebenenfalls einen neuen Stand der App (z.B. durch Update, Bugfix, usw.) übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen.
6.3    Der Anbieter genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates zum Download bereitstellt und dem Nutzer telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
6.4    Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn der Nutzer Unternehmer ist. Die Verjährung beginnt Inbetriebnahme der App.

7    Haftung
7.1    Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der App nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts abweichendes bestimmt ist. Soweit sich aus diesen ALB nichts anderes ergibt, haftet der Anbieter lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen einschließlich Subunternehmern.
7.2    Der Anbieter gewährleistet nicht und gibt auch keine Zusicherung oder Garantie ab, dass die durch die App ermittelten Werte zutreffend sind. Sollte es jedoch zu Abweichungen zwischen den mittels der App ermittelten und den tatsächlichen Messwerten kommen, empfehlen wir unseren Nutzern, sich an uns zu wenden und uns dies mitzuteilen, damit wir unsere App weiter verbessern können.
7.3    Für Schäden, die durch die App, den Anbieter oder durch dessen gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, haftet der Anbieter unbeschränkt.
7.4    In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden, auf die diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden).
7.5    Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist sowie für Ansprüche aus Produkthaftung.

8    Schlussbestimmungen
8.1    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts; Art. 3 EGBGB bleibt unberührt.
8.2    Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser ALB sowie alle auf die Mitgliedschaft bezogenen Erklärungen der Parteien bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
8.3    Für Unternehmer ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
8.4    Informationspflicht gemäß § 36 VSBG: Der Anbieter ist an einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und auch nicht verpflichtet.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B) der PolarFoxx.com GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen oder sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen die Sie als (Geschäfts) Kunde (B2B) mit uns als Anbieter (PolarFoxx.com GmbH) schließen. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die entsprechenden Geschäftsbedingungen der einzelnen Leistungsarten die erworben werden. Diese können insbesondere aber nicht ausschließlich Verkauf von Hardware, App-Überlassung, Dienstleistungen sowie Pflege der Apps der PolarFoxx.com GmbH sein.


1    Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
1.1    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
1.2    Der Anbieter kann monatlich, oder per Lieferung abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
1.3    Werden Leistungen durch Personaleinsatz Vor-Ort erbracht, wird eine entfernungsabhängige Fahrtpauschale berechnet. Wenn zur Erbringung der Leistungen aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen Übernachtungen erforderlich sind, wird eine Übernachtungspauschale berechnet.
1.4    Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
1.5    Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
1.6    Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.5 Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
1.7    Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
1.8    Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter.
1.9    Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.
1.10    Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
1.11    Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
1.12    Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
1.13    Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
1.14    Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

2    Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
2.1    Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
2.2    Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen.
2.3    Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
2.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Hardware, Apps sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
2.5    Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Hierzu müssen insbesondere die einzelnen Schritte, die zu dem Auftreten des Mangels geführt haben beschrieben werden, sodass der Anbieter die Möglichkeit hat, den Mangel bzw. Fehler zu reproduzieren.
2.6    Der Kunde wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.
2.7    Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung.
2.8    Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
2.9    Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

3    Störungen bei der Leistungserbringung
3.1    Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Handelsstreit zwischen Ländern oder Importembargos, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
3.2    Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
3.3    Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3.4    Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jeden vollendeten Monat des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
3.5    Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.


4    Sachmängel und Aufwendungsersatz
4.1    Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
4.2    Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
4.3    Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
4.4    Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
4.5    Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
4.6    Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
4.7    Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
4.7.1    er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
4.7.2    eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
4.7.3    zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 und 5.3) anfällt.


5    Rechtsmängel
5.1    Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.
5.2    Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
5.3    Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
5.4    Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
5.5    Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
5.5.1    dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
5.5.2    die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
5.5.3    die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann. Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
5.6    Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.3 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.6 entsprechend.


6    Allgemeine Haftung des Anbieters
6.1    Der Anbieter haftet dem Kunden stets
6.1.1    für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
6.1.2    nach dem Produkthaftungsgesetz und
6.1.3    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
6.2    Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3    Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.4    Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2 bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.5    Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1.2bleibt von diesem Absatz unberührt.
6.6    Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.
6.7    Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten (etwa Hardware, Apps) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat.
6.8    Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 6.1 bis 6.7 entsprechend. Ziffern 3.4 und 3.5 bleiben unberührt.


7    Datenschutz
7.1    Grundsätzlich gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters (www.polarfoxx.com/datenschutz).
7.2    Sollten darüber hinaus zusätzliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten notwendig sein (z.B. Vertrag zur Auftragsverarbeitung – AVV), wird der Kunde diese mit dem Anbieter abschließen.


8    Sonstiges
8.1    Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der Chinesischen Volksrepublik und den USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
8.2    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.3    Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
8.4    Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.
8.5    Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
8.6    Der Kunde willigt in die Übertragung der Pflichten des Anbieters aus diesem Vertrag auf in Deutschland ansässige qualifizierte Dritte ein, soweit dem Kunden dies im Einzelfall nicht unzumutbar ist.
8.7    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden.
8.8    Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen HARDWAREVERKAUF (B2B) der polarfoxx.com GmbH nachfolgend „Anbieter“ genannt
Nachfolgend sind die Geschäftsbedingungen für den Einsatz des GFOXX der PolarFoxx.com GmbH an Sie, im Folgenden „Kunde" genannt, aufgeführt. Mit dem Einsatz des GFOXX stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu.

9    Vertragsgegenstand Hardwareverkauf
9.1    Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung sowie Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9.2    Die Hardware wird einschließlich einer Bedienungsanleitung, welche ausschließlich online erhältlich ist, geliefert. Eine Installationsanleitung steht ebenfalls nur online zur Verfügung.
9.3    Die Lieferung der Hardware erfordert für ihre volle Funktionsfähigkeit zwingend notwendige iOS oder Android Apps, welche der Kunde separat beziehen und auf seinen mobilen Endgeräten installieren muss.
9.4    Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt die Inbetriebnahme der Hardware dem Kunden. Wünscht der Kunden weitere Leistungen durch den Anbieter wie z.B. Inbetriebnahme, Installation und Demonstration der Hardware, müssen diese gesondert beauftragt werden.


10    Preis, Gefahrenübergang
10.1    Es gelten die jeweils gültigen Preislisten und Angebote des Anbieters.
10.2    Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager über. Der Kunde ist für den Transport der Hardware vollständig verantwortlich und trägt sämtlich damit verbundene Kosten und befreit somit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.


11    Pflichten des Kunden
11.1    Der Kunde verpflichtet sich die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen herzustellen, damit die Hardware funktionsfähig eingesetzt werden kann. Dies gilt insbesondre für den Einsatzort, Temperatur und das Umgebungsklima für die Hardware. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus der Bedienungsanleitung und den technischen Beschreibung bzw. Restriktionen.

11.2    Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen einer HACCP konformen Dokumentation dazu, die Temperatur mit der dazugehörigen App täglich auszulesen, da durch einen etwaigen technischen Defekt der Hardware und dem damit verbundenen Ausfall der kontinuierlichen Dokumentation der Temperaturen, nicht gewährleistet werden können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde dazu, regelmäßige Backups seiner eingesetzten mobilen Endgeräte durchzuführen, um einen möglichen Datenverlust zu vermeiden.


12    Mängelansprüche des Kunden
12.1    Der Anbieter gewährleistet, dass die Hardware bei sach- und vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht.
12.2    Für Rechtsmängel gilt ergänzend Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.3    Für Sachmängel gilt ergänzend Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.7).
12.4    Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 2.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
12.5    Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nach-erfüllung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl an-gemessen berücksichtigt.
12.6    Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter über.
12.7    Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfüllung ermöglichen, außer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Maßnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Rücksprache halten.
12.8    Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.
12.9    Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraus-setzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Ziffer 6 der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Anbieters Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
12.10    Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird der Anbieter die Hard-ware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf-grund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nach-weis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.

13    Datenschutz
13.1    Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftrags Verarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Hierzu ist ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) zu schließen.


14    Sonstiges
14.1    Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.